Europäische Restaurants, die digitale Reservierungen, Newsletter oder Kundenkarten nutzen, müssen sich an die DSGVO halten. Der Schutz von Gästedaten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Was zählt zu den Kundendaten?
Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Kreditkarten-Hashes gelten nach EU-Recht als personenbezogene Daten. Jede Speicherung dieser Daten erfordert entsprechende Maßnahmen.
Wichtige Maßnahmen für Gastronomen
- Ausdrückliche Einwilligung einholen: Nutzen Sie nicht-vorab-angekreuzte Checkboxen für Newsletter-Anmeldungen.
- Recht auf Vergessenwerden: Kunden können verlangen, dass ihre Buchungshistorie gelöscht wird. Ihr Kassenanbieter muss dies unterstützen.
- Sichere Zahlungsanbieter: Speichern Sie niemals Kreditkartendaten selbst. Nutzen Sie PCI-DSS-konforme Partner wie Stripe oder Adyen.